Appen Hitzler

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"Hitzlergut Mergelstetten"

 

 

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Das Fischlehen

 

Das Fisch- und Feldlehen

Graf Ulrich V. der Vielgeliebte von Württemberg hat am Montag nach St. Martinstag (17. November) 1449 dem Michael Hitzler und seinem Sohn Hans Hitzler, dem Jungen dahier und ihren Erben und Nachkommen, welche den Namen Hitzler führen, die Fischenz in der Brenz mit einem Feldlehen zu einem ewigen Erblehen verliehen.

Hier ist zu wissen, dass am 16. Februar 1448 die Herrschaft Heidenheim mit dem Schloss und den umliegenden Dörfern, darunter Mergelstetten, durch Kauf von den Helfensteinern erstmals zu Württemberg kam.

Bereits zwei Jahre später, am 17. Oktober 1450, sah sich Ulrich wegen der im Städtekrieg erlittenen Verluste jedoch gezwungen, die gesamte Erwerbung an Herzog Ludwig den Reichen von Bayern zu verkaufen.

Dieses Geschehen hatte für die Stadt Heidenheim und daneben für die Familie Hitzler auch einen positiven Nebeneffekt, legten doch die Bayern zwei Salbücher (Grund- und Steuerbücher) an, welche die ältesten diesbezüglichen Handschriften über unsere Stadt sind.

Den Grund für die Belehnung der beiden Hitzler kennen wir nicht. Es ist auch nicht gesichert, ob es sich bei der Übertragung von 1449 tatsächlich um die Erstbelehnung handelt.Es spricht einiges dafür, dass eine solche schon durch die Helfensteiner erfolgt war, in deren Diensten bereits Hitzler standen. Einer davon war Thomann Hitzler, ein Bruder des Lehensempfängers Michael. Er war Keller, d.i. Kastner bei den Helfensteinern und wurde von diesen am 11.11.1447 mit dem Heidenheimer Fischwasser unter dem Totenberg belehnt.

Es ist denkbar, dass Ulrich V. während seiner zweijährigen Herrschaft in Heidenheim auch in Bezug auf das Hitzlerlehen lediglich Rechtsnachfolger der Helfensteiner war und in deren Lehensverpflichtungen eingetreten ist.

Das Original des Lehensbriefes ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts abgängig. Es kann vermutet werden, dass es sich bei den Prozessakten des grossen Gerichtsstreites beim Verkauf des Lehens befand und mit diesen vernichtet wurde. Es ist allerdings auch möglich, dass an der damaligen Transaktion Beteiligte den Brief beseitigt haben in der irrigen Annahme, dadurch die Existenz des Lehens überhaupt in Frage stellen zu können.

Es sind verschiedene Abschriften vorhanden. Die wahrscheinlich älteste liegt im Stuttgarter Hauptstaatsarchiv, Bestand A 353, Büschel 31.

Innerhalb von sechs Jahrhunderten mussten die Lehensinhaber ihre Rechte und ihr Eigentum immer wieder gegen die Gelüste anderer verteidigen, welche deren angestammte Privilegien schmälern wollten.

Dass die Hitzler dabei auch keinerlei Scheu vor den Mächtigen früherer Zeiten hatten, davon gibt der Streit mit dem Abt und dem Convent vom Kloster Anhausen im Jahre 1522 beredtes Zeugnis.

Im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart ist eine ganze Reihe von Originalurkunden erhalten, mittels derer die jeweils ältesten Hitzler die Übertragung des Lehens beantragten, bzw. der jeweilige Landesherr dieser Bitte nachkam.